Fachbegriffe mit N – Finanzlexikon

Nachfinanzierung
Eine Nachfinanzierung steht an, wenn die Kosten beim Bau einer Immobilie den ausgezahlten Betrag aus dem Immobiliendarlehen übersteigen und nicht aus eigenen Mitteln gezahlt werden können.
Nachrangfinanzierung
Ein Darlehen wird zur Besicherung im Grundbuch in der Regel an erster Stelle eingetragen. Ein an zweiter Stelle angetragenes Darlehen wird als Nachrangdarlehen bezeichnet. Dazu gehören Bausparverträge.
Negative Haushaltsrechnung
Bei einer negativen Haushaltsrechnung übersteigen Ihre monatlichen Ausgaben Ihre Einnahmen. Damit eine Bank einem Kreditantrag zustimmt, sollte Ihr Einkommen höher sein als Ihre Kosten.
Nichtabnahmeentschädigung
Die Nichtabnahmeentschädigung ist die Entschädigung, die an die Bank zu zahlen ist, sofern ein Darlehen nicht abgenommen wird.
No-Load-Fonds
Bei einem No-Load-Fonds werden keine Ausgabeaufschläge erhoben. Im Gegenzug für den Verzicht auf den Ausgabeaufschlag sind die Verwaltungsgebühren häufig höher.
Nominalzins
Der Nominalzins steht für die Kosten einer Finanzierung. Er richtet sich nach dem Kreditbetrag, der Laufzeit, der Bonität und dem Marktzins.
Notaranderkonto
Bei dem Notaranderkonto handelt es sich um ein Konto, das für die Überweisung des Immobilienkaufpreises zwischen dem Notar, der finanzierenden Bank und dem Immobilienverkäufer zwischengeschaltet ist.