- Nachfinanzierung
- Eine Nachfinanzierung steht an, wenn die Kosten beim Bau einer Immobilie den ausgezahlten Betrag aus dem Immobiliendarlehen übersteigen und nicht aus eigenen Mitteln gezahlt werden können.
- Nachrangfinanzierung
- Ein Darlehen wird zur Besicherung im Grundbuch in der Regel an erster Stelle eingetragen. Ein an zweiter Stelle angetragenes Darlehen wird als Nachrangdarlehen bezeichnet. Dazu gehören Bausparverträge.
- Negative Haushaltsrechnung
- Bei einer negativen Haushaltsrechnung übersteigen Ihre monatlichen Ausgaben Ihre Einnahmen. Damit eine Bank einem Kreditantrag zustimmt, sollte Ihr Einkommen höher sein als Ihre Kosten.
- Nichtabnahmeentschädigung
- Die Nichtabnahmeentschädigung ist die Entschädigung, die an die Bank zu zahlen ist, sofern ein Darlehen nicht abgenommen wird.
- No-Load-Fonds
- Bei einem No-Load-Fonds werden keine Ausgabeaufschläge erhoben. Im Gegenzug für den Verzicht auf den Ausgabeaufschlag sind die Verwaltungsgebühren häufig höher.
- Nominalzins
- Der Nominalzins steht für die Kosten einer Finanzierung. Er richtet sich nach dem Kreditbetrag, der Laufzeit, der Bonität und dem Marktzins.
- Notaranderkonto
- Bei dem Notaranderkonto handelt es sich um ein Konto, das für die Überweisung des Immobilienkaufpreises zwischen dem Notar, der finanzierenden Bank und dem Immobilienverkäufer zwischengeschaltet ist.