- PangV – Preisangabenverordnung
- Durch das Gesetz der Preisangabenverordnung sind Händler bei Fernabsatzverträgen verpflichtet, die Endkosten und die Versandkosten für ein Produkt transparent aufzuzeigen. Das dient dem Verbraucherschutz.
- p. a.
- Die Abkürzung „p. a.“ steht für „per annum“ und bedeutet „pro Jahr“. Kredit- und Darlehenszinsen werden pro Jahr berechnet und mit „p. a.“ angegeben.
- Penny Stocks
- Unter Penny Stocks versteht man Aktien, die nur einen Wert unter einer Einheit der lokalen Währung haben. In Deutschland sind diese Aktien mit einem Wert unter einem Euro.
- Pfandbrief
- Ein Pfandbrief ist ein verzinsliches Wertpapier. Pfandbriefe werden üblicherweise an der Börse gehandelt, sie sind auch von Privatpersonen zu kaufen. Ihre Rendite ist höher als bei einer Bundesanleihe, trotzdem ist ein Pfandbrief sicher.
- Pfandkredit
- Bei einem Pfandkredit gewährt der Kreditnehmer dem Kreditgeber eine Sicherheit in Form eines Pfands. Aus dem Verkauf des Pfands kann die Forderung bei einem Zahlungsrückstand getilgt werden.
- Pfändungsschutzkonto
- Das Pfändungsschutzkonto ist eine Form des Girokontos. Es darf zum Schutz vor Pfändungen im Rahmen der Pfändungsfreigrenze geführt werden.
- PostIdent-Verfahren
- Das PostIdent-Verfahren dient der Legitimationsprüfung. Es wird kostenfrei bei der Deutschen Post durchgeführt und kommt vorrangig beim Abschluss von Online-Kreditverträgen zum Einsatz.
- Prolongation
- Die Prolongation ist die Verlängerung eines Kredits oder Darlehens nach dem Ablauf der Zinsbindung. Sie ist nötig, wenn die Finanzierung nicht vollständig zurückgezahlt ist.
- P2P-Privatkredit
- Die Abkürzung „P2P“ steht für „Peer to Peer“ (eng). Der P2P-Privatkredit ist ein Kredit von Privatpersonen für Privatpersonen und finanziert sich neuerdings zum Beispiel auch durch sogenanntes Crowd-Founding. Bei dem mehrere Personen gesucht werden, die gemeinsam (mit ihren jeweiligen privaten Anteilen) den Kreditbetrag schultern und dafür Zinsen vom Kreditnehmer zurückerhalten.