Fachbegriffe mit V – Finanzlexikon

Valutierung
Bei einem Darlehensvertrag versteht man unter der Valutierung die Auszahlung des vereinbarten Darlehens.
Verbindlichkeiten
Unter Verbindlichkeiten versteht man Schulden oder Außenstände, die Sie bei einem Gläubiger haben.
Verbraucherkreditgesetz
Das Verbraucherkreditgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Banken und Verbrauchern bei der Vergabe von Privatkrediten.
Verbundfinanzierung
Bei einer Verbundfinanzierung handelt es sich um die Zusammenfassung mehrere Darlehen mit der Vergabe durch einen einzigen Darlehensgeber.
Vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind eine Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zum Aufbau von Vermögen.
Versicherungsdarlehen
Ein Versicherungsdarlehen ist ein Darlehen, das durch eine Versicherung abgesichert wird oder von ihr vergeben wurde. Oftmals beleihen Kreditnehmer auch ihre Versicherungen und zahlen die Raten des Darlehens dann an das Versicherungsunternehmen ab.
Volltilger-Darlehen
Als Volltilger wird jemand bezeichnet, der seine Kreditsumme bis zum Ende der Darlehenslaufzeit komplett getilgt hat und keine Restschulden bei der Bank vorhanden sind.
Vorfinanzierung
Eine Vorfinanzierung wird durchgeführt, wenn die endgültige Finanzierung eines Vorhabens durch eine Bank noch nicht gesichert ist.
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung steht der Bank als Entschädigung für einen entgangenen Zinsgewinn zu, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen vor dem Vertragsablauf zurückzahlen.